Donnerstag, 23. Feb. 2012


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HSH Hotel Albergo GmbH

1.   Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
      zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
      Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu
      Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2.   Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel
      steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
      Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem 
      Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die   
      Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung
      von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
      Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
      weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
      Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche
      Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch
      angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und
      erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
      vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
      der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
      dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
      zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
      Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem
      jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
      höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
      Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
      Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
      des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
      Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
      zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
      Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
      wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche
      des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
      sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
      Hotels oder eine von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger   
      Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
      Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück,
      70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
      frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte
      Pauschale ist.

5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
      das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
      Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf
      sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
      Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt des Vertrags
      berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, vom Vertrag zurückzutreten,
      z.B. wenn:
    - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
      machen,
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der
      Anmietung usw.) gebucht wurden,
    - das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
      Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
      dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
    - ein Verstoß gegen Pkt.1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.
5.4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
      keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung
      zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
      Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden
      steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
      entstanden ist.

7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen
      Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
      oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
      des Hotels auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
      für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
      beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis
       zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 Euro – sowie für Geld und Wertgegenstände bis
       zu 800 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 7.000 Euro im Hotelsafe
       aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
       Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
       Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
      Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des
      Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Hotelgrundstück abgestellten
      oder rangierten Fahrzeuge und deren Inhalten haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober
      Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden
      am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes
      beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss dem
      Hotel spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks angezeigt werden.
7.5. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen und Fitnessräume auf eigene Gefahr. Für
       Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
7.6. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit
       von Nachrichtenübermittlungen, und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art.
       Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die
       Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr
       dem örtlichen Fundbüro übergeben. Schadenersatzansprüche – außer wegen Vorsatz oder grober
       Fahrlässigkeit – sind ausgeschlossen.
 
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
      die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
      sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein
      oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
      die gesetzlichen Vorschriften.
 
                                                                                                                   Berlin, 2011